Ablauf/Kosten
Wenn Du mich kontaktierst, besprechen wir zunächst am Telefon Deine Situation und vereinbaren ein erstes kostenlosen und unverbindliches Zusammentreffen. Dort lernen wir uns kennen und besprechen Deinen Unterstützungsbedarf und in welchem Umfang Du meine Hilfe benötigst.
Meine aktuell möglichen Einsatzzeiten sind Montag-Donnerstag von 8-13:30 Uhr.
Wenn Du Dich für meine Unterstützung entscheidest, halten wir alle besprochenen Details vertraglich fest.
Mein Stundensatz beträgt 45,00 €.
Die Fahrzeit zu Dir zählt als Arbeitszeit und wird daher in die geleisteten Stunden mit eingerechnet.
Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Begriff der Mütterpflege noch nicht in den Leistungskatalog übernommen, übernehmen die Kosten aber unter der Bezeichnung "professionelle Haushaltshilfe". Die Mutter lässt sich dazu von ihrer Krankenkasse den Antrag auf professionelle Haushaltshilfe zukommen, der dann vom Frauenarzt/Hausarzt/Kinderarzt ausgefüllt wird und zur Genehmigung an die Krankenkasse zurückgesendet wird. Die Krankenkassen entscheiden individuell, welchen Stundensatz sie bereit sind zu zahlen. Die Differenz zum mit der Mütterpflegerin vereinbarten Stundensatz trägt die Familie. Zusätzlich fällt bei Betreuung nach der Geburt eine tägliche Zuzahlung an die Krankenkasse an.
Folgende Fälle werden unterschieden
1.) § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei)
- Vor der Geburt: Wenn Du z.B. aufgrund vorzeitiger Wehen liegen musst (vom Arzt attestiert) und mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt, das nicht von einer anderen Person im Haushalt versorgt werden kann, hast Du Anspruch auf Haushaltshilfe.
- Grundsätzlich steht in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung jeder Mutter eine Haushaltshilfe zu - ohne ärztliche Bescheinigung -, vorausgesetzt keine Person im Haushalt kann die Mutter bei der Haushaltsführung unterstützen.
2.) § 38 SGB V (Haushaltshilfe ab dem 7. Tag nach der Entbindung, zuzahlungspflichtig)
Falls die Mutter an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung als Folge der Entbindung leidet, welche durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt wird und keine Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann, hat sie Anspruch auf Haushaltshilfe.
Der Anspruch ist also nicht gegeben, wenn der Vater Urlaub oder Elternzeit hat, aber sehr wohl, wenn er im Homeoffice ist.
Bei der Antragstellung kann ich Dich gerne unterstützen und trete auch gerne mit Deiner Krankenkasse in Kontakt.
Wenn Du privat versichert bist, solltest Du die Möglichkeit der Kostenübernahme vorab mit Deiner Krankenkasse besprechen. Auch da gibt es sicher Möglichkeiten.
Mütterpflege als Geschenk
Eltern/Großeltern sind oft auf der Suche nach einem sinnvollen und nachhaltigen Geschenk zur Geburt. Wünsch Dir doch einfach von ihnen einige Stunden Mütterpflege!
Denn was wäre ein besseres Geschenk für ein Baby als eine entspannte Mutter?