Brauche ich Mütterpflege?

Die ersten Wochen mit Baby (das Wochenbett oder auch Babyflitterwochen) sind eine sehr intensive und wichtige Zeit.
Die Mutter und das Baby verarbeiten die Erlebnisse der Geburt, lernen sich kennen, wenn gewünscht entsteht eine eingespielte Stillbeziehung, die neuen Abläufe pendeln sich langsam ein und die Rückbildung kommt in Gang. Damit diese Vorgänge gut ablaufen, ist es sehr wichtig, dass Mutter und Baby so entspannt wie möglich diese Zeit miteinander verbringen können.  

 

"Eine Woche im Bett, eine Woche am Bett, eine Woche ums Bett"

Diese alte Empfehlung ist sicher nicht ganz so streng zu befolgen, aber sie gibt die Richtung vor. Kümmere Dich darum, dass Du Unterstützung hast, die Dir die Möglichkeit gibt, so viel Zeit wie möglich für Dich und das Baby zu haben und eben auch im Bett zu bleiben, wenn Ihr die Kuschelzeit braucht.

In diesen Fällen ist eine Mütterpflegerin sinnvoll


  • Dein Partner kann keine Elternzeit nehmen und Du hast niemanden, der Dich mit dem Baby unterstützt
  • Du bist unsicher im Umgang mit Neugeborenen und hast Angst vor den ersten Tagen und Wochen mit Baby daheim
  • Du merkst in der Elternzeit Deines Partners, dass Dir die Aufgaben mit Baby zu viel werden und wünschst Dir weiter Unterstützung, wenn Dein Partner wieder arbeiten gehen muss
  • Auch später im ersten Jahr mit Baby kann es sein, dass Du Dir für einige Zeit Entlastung und Unterstützung wünschst.


medizinische Gründe:

  • Du musst schon in der Schwangerschaft liegen und es sind noch andere kleine Kinder im Haus, die versorgt werden müssen
  • Du hattest eine schwere Geburt und musst Dich schonen
  • Deine Geburtsverletzungen heilen nicht richtig
  • Du hast Stillschwierigkeiten, Milchstau oder evtl. eine Brustentzündung
  • Du hast Mehrlinge zur Welt gebracht
  • Dein Baby ist ein Frühchen mit erhöhtem Betreuungsbedarf
  • Du hast oder hattest in einer früheren Schwangerschaft eine Postpartale Depression 

Wird eine Mütterpflegerin aus medizinischen Gründen in Anspruch genommen, können die Kosten zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.